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   OLG Hamm, 23.01.1997 - 3 Ss OWi 25/97   

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https://dejure.org/1997,24854
OLG Hamm, 23.01.1997 - 3 Ss OWi 25/97 (https://dejure.org/1997,24854)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.01.1997 - 3 Ss OWi 25/97 (https://dejure.org/1997,24854)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Januar 1997 - 3 Ss OWi 25/97 (https://dejure.org/1997,24854)
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  • Burhoff online

    Beweisfoto, Bezugnahme, Foto, Geschwindigkeitsüberschreitung, Identifizierung, Lichtbild

 
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  • BayObLG, 26.06.1996 - 2 ObOWi 452/96

    Zu den Anforderungen an die Täter-Identifizierung durch Lichtbildbeweis

    Auszug aus OLG Hamm, 23.01.1997 - 3 Ss OWi 25/97
    Eine solche Bezugnahme muss nämlich deutlich und zweifelsfrei in den Urteilsgründen zum Ausdruck kommen (BGH, a.a.O., BayObLG, NZV 1995, 163; DAR 1996, 411).

    Es werden vielmehr nur wenige, zudem allgemein gehaltene Identifizierungsmerkmale herausgearbeitet - männliche Person mittleren Alters, markante Gesichtsform, abstehendes Ohr, dunkler Haaransatz -, die auf eine Vielzahl von Personen zutreffen und nicht so detailliert beschrieben sind, dass sich etwa aus einer ins Einzelne gehenden Beschreibung der Merkmale zwingend der Schluss auf die Ergiebigkeit des Beweisfotos zur Identifizierung des Betroffenen ergeben hätte (vgl. dazu BayObLG, DAR 1996, 411; Senat, Beschluss vom 30. Januar 1996 - 3 Ss OWi 1491/95 OLG Hamm).

  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95

    Verweis auf Abbildungen in den Urteilsgründen (hier: Beweisfoto aus

    Auszug aus OLG Hamm, 23.01.1997 - 3 Ss OWi 25/97
    Der Bundesgerichtshof hat in seiner hierzu ergangenen Grundsatzentscheidung vom 19. Dezember 1995 (DAR 1996, 98) ausgeführt, dass es in derartigen Fällen im Regelfall nur dann keiner näheren Ausführungen des Tatrichters bedarf, wenn im Urteil gemäß § 267 Abs. 1 S.3 StPO auf ein zur Identifizierung generell geeignetes Foto verwiesen wird.
  • OLG Hamm, 30.01.1996 - 3 Ss OWi 1491/95
    Auszug aus OLG Hamm, 23.01.1997 - 3 Ss OWi 25/97
    Es werden vielmehr nur wenige, zudem allgemein gehaltene Identifizierungsmerkmale herausgearbeitet - männliche Person mittleren Alters, markante Gesichtsform, abstehendes Ohr, dunkler Haaransatz -, die auf eine Vielzahl von Personen zutreffen und nicht so detailliert beschrieben sind, dass sich etwa aus einer ins Einzelne gehenden Beschreibung der Merkmale zwingend der Schluss auf die Ergiebigkeit des Beweisfotos zur Identifizierung des Betroffenen ergeben hätte (vgl. dazu BayObLG, DAR 1996, 411; Senat, Beschluss vom 30. Januar 1996 - 3 Ss OWi 1491/95 OLG Hamm).
  • BayObLG, 30.11.1994 - 2 ObOWi 563/94
    Auszug aus OLG Hamm, 23.01.1997 - 3 Ss OWi 25/97
    Eine solche Bezugnahme muss nämlich deutlich und zweifelsfrei in den Urteilsgründen zum Ausdruck kommen (BGH, a.a.O., BayObLG, NZV 1995, 163; DAR 1996, 411).
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